Dienstleistungen

Buchhaltung:
Ihre Zahlen in den besten Händen: Bilanzbuchhalter ...

  • führen Ihre doppelte Buchhaltung bzw. Einnahmen- /Ausgabenrechnung
  • erstellen Umsatzsteuervoranmeldung und die zusammenfassende Meldung
  • halten Ihr Mahnwesen aktuell
  • überwachen Zahlungsverkehr und Debitoren- /Kreditorenbuchhaltung
  • führen regelmäßige Kontenabstimmungen durch
  • haben das Recht auf Akteneinsicht gegenüber den Abgabenbehörden
  • des Bundes und können auch Rückzahlungsanträge stellen

Jahresabschluss:
Ihre Kennzahlen im Griff: Bilanzbuchhalter ...

  • erstellen Bilanzen gemäß dem Bilanzbuchhaltungsgesetz
  • erledigen den Abschluss Ihrer Bücher
  • analysieren Bilanzen
  • überprüfen und errechnen Kennzahlen
  • führen Branchenvergleiche durch

Personalverrechnung:
Sicher durch den Paragrafendschungel: Bilanzbuchhalter ...

  • übernehmen die Lohn- und Gehaltsverrechnung
  • erstellen die Reisekostenabrechnung
  • beraten Sie in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, im Zusammenhang mit der Personalverrechnung

Kostenrechnung, Kalkulation, Controlling:
Budgetierung auf der sicheren Seite: Bilanzbuchhalter ...

  • erstellen Kostenrechnung, Kalkulation und Budget
  • erarbeiten kurzfristige Erfolgsrechnungen
  • werten die betriebswirtschaftlichen Zahlen laufend aus
  • bereiten Investitions- und Finanzplan auf
  • helfen bei Finanzierungs- und Rating-Gesprächen mit den Banken

Vertretung
Sicherheit auf dem Amtsweg: Bilanzbuchhalter ...

  • vertreten Sie in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof
  • vertreten Sie in Kirchenbeitragsangelegenheiten
  • vertreten Sie beim Arbeitsmarktservice, vor Berufsorganisationen und vor Behörden und Ämtern, die für Wirtschaftsangelegenheiten zuständig sind, soweit diese mit den Tätigkeiten des Bilanzbuchhalters unmittelbar zusammenhängen
  • übernehmen die Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der zusammenfassenden Meldungen, sowie der Erklärung zur Verwendung von Gutschriften
  • vertreten Sie in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, einschließlich der Abgabe von Erklärungen